FAQ – Mobilitätsbeihilfe für wissenschaftliche Abschlussarbeiten
1. Wer kann einen Antrag auf Mobilitätsbeihilfe stellen?
Fortgeschrittene Studierende und Doktoranden die an bayerischen Hochschulen immatrikuliert sind und mit dem vorrangigen Ziel einer Diplom-, Magister-, Bachelor-, Master- oder Doktorabeit – mit dem Bezug zu China – einen Chinaaufenthalt anstreben.
2. Was sind die Kriterien die zur Förderung führen?
Die Vergabe richtet sich nach den akademischen Leistungen, die Qualität und Durchführbarkeit des Forschungsvorhabens, dem Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers, der Studiendauer bzw. dem Lebensalter des Antragstellers, sowie den dem BayCHINA zur Verfügung stehenden Mitteln.
3. Kann ein Antrag gestellt werden, wenn schon von anderen Stellen Förderungen zugesprochen wurden?
Die Förderung kann ggf. gar nicht oder nur in geringerer Höhe vergeben werden wenn von anderer Seite bereits Unterstützung erfolgt. Hier wird im Einzelfall entschieden.
4. Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt derzeit im Höchstfall 2000 €.
5. Gibt es Mindestangaben bzgl. der Angaben/Beschreibung zum Forschungs-/Projekt-, Arbeits- oder Terminplan?
Nein, die Angaben sind frei formulierbar, werden aber je nach Aussagekraft als Kriterium für die Entscheidung über die Förderung herangezogen. Der Bezug zu China ist jedoch Grundvoraussetzung und entsprechend hervor zu heben.
6. Welche Angaben sind für den Kostenplan erforderlich?
Der Kostenplan beinhaltet eine grobe Voreinschätzung der gesamten Ausgaben.
Anrechenbare Ausgaben sind:
- Reisekosten: Flüge (Economy Class), Bahnreisen (2. Klasse); Taxikosten, die in China in Verbindung mit Ihrer An- oder Abreise stehen, oder in unmittelbarem Zusammenhang zu Ihrem Forschungsvorhaben (ansonsten werden Taxifahrten in China nicht berücksichtigt)
- Visumsgebühren
- Kranken- und Haftpflichtversicherung
- Schutzimpfungen
7. Wer kümmert sich um den Versicherungsschutz?
Für ausreichenden Versicherungsschutz muss der Antragsteller selbst sorgen.
8. Wann und in welcher endgültigen Höhe wird die Fördersumme ausbezahlt?
Im Falle einer positiven Entscheidung wird die Beihilfe nach Abschluss des Aufenthaltes und nach Vorlage
- des Verwendungsnachweises der Mobilitätshilfe und
- der Belegliste mit den Originalbelegen
errechnet und ausbezahlt.
Sollte die Summe der erstattungsfähigen Kosten geringer sein als 2000 €, besteht kein Anspruch auf den Restbetrag. Ebenso werden über einen Betrag von 2000 € hinaus gehende förderungsfähige Kosten nicht erstattet.
9. Bei Onlinebuchung kann kein Originalbeleg eingereicht werden, wie kann die Buchung nachgewiesen werden?
Ergänzend zur Onlinebuchung können die Bordkarten und eine Kopie des Visums und der Ein- und Ausreisestempel aus dem Reisepass vorgelegt werden.
10. Wann verfällt der Förderanspruch?
Der Anspruch verfällt wenn,
- die erforderlichen Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Aufenthalts eingereicht werden,
- die Reise nicht angetreten oder vorzeitig beendet wurde,
- oder der angegebene Plan nicht eingehalten wurde.
